Umbolement

Werden Sie selbstständiger Handelsvertreter

Selbstständig. Von zu Hause aus. Auf Provision.

Jetzt bewerben Passt das zu mir?

Überblick

Sie stellen Unternehmen am Telefon die Angebote unserer Projekte vor und vermitteln Geschäfte, als selbstständiger Handelsvertreter auf Provision. Wann, wo und wie viel Sie arbeiten, bestimmen Sie selbst.

Vertrag
Selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB, keine Anstellung.
Zeiten
Selbst bestimmt, ohne Schichten, Mindeststunden oder Pflicht, Verfügbarkeit anzugeben.
Verdienst
Nur Provision je vermitteltem Geschäft. Den Satz nennt das Projektangebot.
Projekte
Sie wählen Ihre Projekte und die Firmen, die Sie anrufen, selbst. Zugeteilt wird nichts.
Technik
Eigener Rechner, eigenes Headset und eigener Internetzugang. Die Plattform läuft im Browser, die Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer stellen wir.

Passt die Selbstständigkeit zu Ihnen?

Als Handelsvertreter führen Sie ein eigenes Gewerbe. Das passt zu vielen, aber nicht zu jedem. Bevor Sie sich bewerben, sehen Sie hier, worin sich die Tätigkeit von einer Anstellung unterscheidet. Suchen Sie freie Zeiteinteilung und Unabhängigkeit, kann sie gut passen. Wünschen Sie feste Arbeitszeiten, ein sicheres Gehalt und die Leistungen eines Arbeitgebers, passt eine Anstellung besser.

Merkmal Selbstständiger Handelsvertreter Angestellter
Arbeitszeit selbst bestimmen Ja Nein
Verdienst nach Ergebnis, nur über Provision Ja Nein
Festes Gehalt oder garantierte Stunden Nein Ja
Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit Nein Ja
Eigene Ausstattung und eigene Kosten Ja Nein
Gewerbe, Steuern und Sozialversicherung selbst regeln Ja Nein
Selbstbestimmte, unabhängige Arbeit Ja Nein
Feste Abläufe und planbares Einkommen Nein Ja

Klingt das nach Ihnen? Dann bewerben Sie sich in etwa fünf Minuten.

Jetzt bewerben

Voraussetzungen

Ablauf der Bewerbung

  1. Bewerbung absenden

    Etwa fünf Minuten, ohne Lebenslauf und Anschreiben.

  2. Antwort per E-Mail

    Wir prüfen Ihre Bewerbung und melden uns. Nehmen wir sie an, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, ein Passwort brauchen Sie nicht.

  3. Vertrag abschließen

    Sie lesen den Handelsvertretervertrag und nehmen ihn in der Plattform mit Ihrem Namen an. Die angenommene Fassung bekommen Sie als Datei per E-Mail.

  4. Angaben und Nachweise

    Sie geben Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Konto und Staatsangehörigkeit an und laden Ihre Gewerbeanzeige hoch, falls nötig auch Ihren Aufenthaltstitel. Dazu erklären Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden und ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

  5. Anrufregeln lesen

    Vor Ihrem ersten Anruf nehmen Sie sie einmal in der Plattform zur Kenntnis, ohne Schulung und ohne Prüfung.

  6. Projekte wählen und loslegen

    Sie bekommen Ihre Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer, wählen Ihre Projekte, stimmen ihrem Projektangebot zu und rufen an, wann Sie wollen.

Warum Handelsvertreter die Umbolement wählen

Freie Zeiteinteilung

Sie entscheiden allein, an welchen Tagen Sie tätig werden, wann, wie lange und wie oft. Die einzige zeitliche Grenze ist die Anrufzeit von 8 bis 21 Uhr, für alle Caller gleich.

Plattform, Firmen und Nummer

Wir stellen die Plattform, die Firmen der Projekte und Ihre Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer. Vor jedem Anruf prüft die Plattform Anlass oder Einwilligung, die Sperrliste und die Anrufzeit.

Keine Quoten, keine Überwachung

Es gibt keine Quoten, Zielvorgaben, Ranglisten oder Bewertungen. Gespräche werden weder aufgezeichnet noch mitgehört, und Ihre Arbeitszeit wird nicht ausgewertet.

Frei für andere Auftraggeber

Sie dürfen zugleich für andere Unternehmen tätig sein, auch für Wettbewerber. Ein Wettbewerbsverbot gibt es nicht.

Häufige Fragen

Bin ich bei der Umbolement angestellt?

Nein. Sie sind selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB und führen ein eigenes Gewerbe. Steuern und Sozialversicherung tragen Sie selbst.

Wie verdiene ich Geld?

Nur mit Provision für die Geschäfte, die Sie vermitteln. Satz und Bemessung stehen im Projektangebot, dem Sie vor der Freischaltung zustimmen. Ein Fixum, eine Mindestprovision oder Ersatz Ihrer Aufwendungen gibt es nicht.

Wann bekomme ich die Provision?

Der Anspruch entsteht, sobald das vermittelte Geschäft ausgeführt ist. Wir rechnen jeden Kalendermonat mit einer Gutschrift ab, spätestens bis zum Ende des folgenden Monats, und überweisen die Provision auf Ihr Konto.

Muss ich feste Zeiten einhalten?

Nein. Es gibt keine Schichten, keine Mindeststunden und keine Pflicht, Verfügbarkeit anzugeben oder Urlaub und Krankheit zu melden.

Was kostet mich die Tätigkeit?

Plattform, Firmen und Nebenstelle stellen wir Ihnen. Rechner, Headset und Internetzugang bringen Sie selbst mit, und die Kosten Ihres Geschäftsbetriebs tragen Sie, auch die Anmeldung Ihres Gewerbes.

Brauche ich Erfahrung im Verkauf?

Nein. Produktbeschreibungen, Preislisten und Gesprächshilfen liegen zum Selbstlesen in der Plattform. Pflichtschulungen und Prüfungen gibt es nicht.

Darf ich für andere Unternehmen arbeiten?

Ja, auch für Wettbewerber. Der Vertrag enthält kein Wettbewerbsverbot. In Gesprächen für uns bieten Sie keine Produkte anderer Unternehmen an.

Darf ich eigene Mitarbeiter einsetzen?

Ja, ohne unsere Genehmigung. Sie melden jeden vor seinem ersten Zugriff auf Firmendaten mit Name und E-Mail-Adresse an. Jeder bekommt einen eigenen Zugang und eine eigene Nebenstelle.

Wie kann ich kündigen?

In Textform, in der Plattform oder per E-Mail. Im ersten Vertragsjahr beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende, danach wird sie länger (§ 89 HGB). Im Nebenberuf bleibt sie immer bei einem Monat zum Monatsende.

Noch Fragen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular

Ihre Bewerbung

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