Werden Sie selbstständiger Handelsvertreter
Selbstständig. Von zu Hause aus. Auf Provision.
Überblick
Sie stellen Unternehmen am Telefon die Angebote unserer Projekte vor und vermitteln Geschäfte, als selbstständiger Handelsvertreter auf Provision. Wann, wo und wie viel Sie arbeiten, bestimmen Sie selbst.
- Vertrag
- Selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB, keine Anstellung.
- Zeiten
- Selbst bestimmt, ohne Schichten, Mindeststunden oder Pflicht, Verfügbarkeit anzugeben.
- Verdienst
- Nur Provision je vermitteltem Geschäft. Den Satz nennt das Projektangebot.
- Projekte
- Sie wählen Ihre Projekte und die Firmen, die Sie anrufen, selbst. Zugeteilt wird nichts.
- Technik
- Eigener Rechner, eigenes Headset und eigener Internetzugang. Die Plattform läuft im Browser, die Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer stellen wir.
Passt die Selbstständigkeit zu Ihnen?
Als Handelsvertreter führen Sie ein eigenes Gewerbe. Das passt zu vielen, aber nicht zu jedem. Bevor Sie sich bewerben, sehen Sie hier, worin sich die Tätigkeit von einer Anstellung unterscheidet. Suchen Sie freie Zeiteinteilung und Unabhängigkeit, kann sie gut passen. Wünschen Sie feste Arbeitszeiten, ein sicheres Gehalt und die Leistungen eines Arbeitgebers, passt eine Anstellung besser.
| Merkmal | Selbstständiger Handelsvertreter | Angestellter |
|---|---|---|
| Arbeitszeit selbst bestimmen | Ja | Nein |
| Verdienst nach Ergebnis, nur über Provision | Ja | Nein |
| Festes Gehalt oder garantierte Stunden | Nein | Ja |
| Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit | Nein | Ja |
| Eigene Ausstattung und eigene Kosten | Ja | Nein |
| Gewerbe, Steuern und Sozialversicherung selbst regeln | Ja | Nein |
| Selbstbestimmte, unabhängige Arbeit | Ja | Nein |
| Feste Abläufe und planbares Einkommen | Nein | Ja |
Klingt das nach Ihnen? Dann bewerben Sie sich in etwa fünf Minuten.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren Betriebssitz.
- Sie melden ein Gewerbe an, spätestens vor Ihrem ersten Projekt.
- Auf Daten der Plattform greifen Sie nur aus der EU oder dem EWR zu.
- Sind Sie nicht Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger eines EWR-Staats, haben Sie einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Ablauf der Bewerbung
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Bewerbung absenden
Etwa fünf Minuten, ohne Lebenslauf und Anschreiben.
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Antwort per E-Mail
Wir prüfen Ihre Bewerbung und melden uns. Nehmen wir sie an, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, ein Passwort brauchen Sie nicht.
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Vertrag abschließen
Sie lesen den Handelsvertretervertrag und nehmen ihn in der Plattform mit Ihrem Namen an. Die angenommene Fassung bekommen Sie als Datei per E-Mail.
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Angaben und Nachweise
Sie geben Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Konto und Staatsangehörigkeit an und laden Ihre Gewerbeanzeige hoch, falls nötig auch Ihren Aufenthaltstitel. Dazu erklären Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden und ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.
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Anrufregeln lesen
Vor Ihrem ersten Anruf nehmen Sie sie einmal in der Plattform zur Kenntnis, ohne Schulung und ohne Prüfung.
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Projekte wählen und loslegen
Sie bekommen Ihre Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer, wählen Ihre Projekte, stimmen ihrem Projektangebot zu und rufen an, wann Sie wollen.
Warum Handelsvertreter die Umbolement wählen
Freie Zeiteinteilung
Sie entscheiden allein, an welchen Tagen Sie tätig werden, wann, wie lange und wie oft. Die einzige zeitliche Grenze ist die Anrufzeit von 8 bis 21 Uhr, für alle Caller gleich.
Plattform, Firmen und Nummer
Wir stellen die Plattform, die Firmen der Projekte und Ihre Nebenstelle mit Dachauer Ortsnummer. Vor jedem Anruf prüft die Plattform Anlass oder Einwilligung, die Sperrliste und die Anrufzeit.
Keine Quoten, keine Überwachung
Es gibt keine Quoten, Zielvorgaben, Ranglisten oder Bewertungen. Gespräche werden weder aufgezeichnet noch mitgehört, und Ihre Arbeitszeit wird nicht ausgewertet.
Frei für andere Auftraggeber
Sie dürfen zugleich für andere Unternehmen tätig sein, auch für Wettbewerber. Ein Wettbewerbsverbot gibt es nicht.
Häufige Fragen
Bin ich bei der Umbolement angestellt?
Nein. Sie sind selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB und führen ein eigenes Gewerbe. Steuern und Sozialversicherung tragen Sie selbst.
Wie verdiene ich Geld?
Nur mit Provision für die Geschäfte, die Sie vermitteln. Satz und Bemessung stehen im Projektangebot, dem Sie vor der Freischaltung zustimmen. Ein Fixum, eine Mindestprovision oder Ersatz Ihrer Aufwendungen gibt es nicht.
Wann bekomme ich die Provision?
Der Anspruch entsteht, sobald das vermittelte Geschäft ausgeführt ist. Wir rechnen jeden Kalendermonat mit einer Gutschrift ab, spätestens bis zum Ende des folgenden Monats, und überweisen die Provision auf Ihr Konto.
Muss ich feste Zeiten einhalten?
Nein. Es gibt keine Schichten, keine Mindeststunden und keine Pflicht, Verfügbarkeit anzugeben oder Urlaub und Krankheit zu melden.
Was kostet mich die Tätigkeit?
Plattform, Firmen und Nebenstelle stellen wir Ihnen. Rechner, Headset und Internetzugang bringen Sie selbst mit, und die Kosten Ihres Geschäftsbetriebs tragen Sie, auch die Anmeldung Ihres Gewerbes.
Brauche ich Erfahrung im Verkauf?
Nein. Produktbeschreibungen, Preislisten und Gesprächshilfen liegen zum Selbstlesen in der Plattform. Pflichtschulungen und Prüfungen gibt es nicht.
Darf ich für andere Unternehmen arbeiten?
Ja, auch für Wettbewerber. Der Vertrag enthält kein Wettbewerbsverbot. In Gesprächen für uns bieten Sie keine Produkte anderer Unternehmen an.
Darf ich eigene Mitarbeiter einsetzen?
Ja, ohne unsere Genehmigung. Sie melden jeden vor seinem ersten Zugriff auf Firmendaten mit Name und E-Mail-Adresse an. Jeder bekommt einen eigenen Zugang und eine eigene Nebenstelle.
Wie kann ich kündigen?
In Textform, in der Plattform oder per E-Mail. Im ersten Vertragsjahr beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende, danach wird sie länger (§ 89 HGB). Im Nebenberuf bleibt sie immer bei einem Monat zum Monatsende.
Noch Fragen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular
Ihre Bewerbung
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